Im Jahre
1993wurde zwischen den Ländern Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern nach mehrjähriger Arbeit ein Staatsvertrag geschlossen, der die Rück- bzw. Umgliederung einiger Gemeinden und Gemeindeteile von Mecklenburg-Vorpommern nach Niedersachsen vorgesehen hat. Wirksam wurde dieser Staatsvertrag in der Nacht zum 30.06.
1993.
Heute wird fast immer nur davon gesprochen, daß damals die Gemeinde Amt Neuhaus vom mecklenburgischen Kreis Hagenow in den niedersächsischen Landkreis Lüneburg um- oder rückgegliedert wurde. Diese Darstellung ist so nicht ganz korrekt. Tatsächlich lautete der Staatsvertrag auf "Rückgliederung der Gemeinde Amt Neuhaus und anderer Gebiete von Mecklenburg-Vorpommern nach Niedersachsen". Bei diesen anderen Gebieten handelte es sich um die bis dato zur Gemeinde Teldau gehörenden Ortschaften Neu
Bleckedeund Neu Wendischthun (heute als
Bleckede-Wendischthun ein Ortsteil der
Stadt Bleckede) sowie Stiepelse (heute ein Ortsteil der Gemeinde Amt Neuhaus). Dazu kam ebenfalls aus der Gemeinde Teldau noch das ur-mecklenburgische Niendorf, das heute ebenfalls ein Teil der Gemeinde Amt Neuhaus ist. Als weiteres Gebiet kam noch der auch früher schon zum Landkreis Lüneburg gehörende Forstbezirk Bohldamm mit der Gemeinde Amt Neuhaus nach Niedersachsen. Es ist übrigens die bis heute einzige Umgliederung von Gemeinden oder Gemeindeteilen von einem neuen in ein altes Bundesland, wenn wir davon absehen, daß es den Zusammenschluß von Ostberlin und West-Berlin gegeben hat.
Wenn wir uns nur den beabsichtigten Hintergrund der damals bewußt gewählten Formulierung "und anderer Gebiete" vergegenwärtigen, wird schon hieraus deutlich, daß die heute oft gebräuchliche vereinfachte Darstellung in der nur Vom Amt Neuhaus gesprochen wird, sachlich unzutreffend ist. Die
Stadt Bleckedeist durch diese Rückgabe ihres Ortsteils am rechten Elbufer mit den beiden genannten Ortschaften heute da facto die einzige Gemeinde in Niedersachsen, durch die die Elbe durchfließt. Eine vertragliche Änderung der Zugehörigkeit der Gemeinde Amt Neuhaus könnte zunächst keine Bedeutung für den rechtselbischen Ortsteil der
Stadt Bleckedeentfalten - es sei denn, auch hier würde die Bleckeder Problematik konkret benannt werden. Andernfalls wäre davon auszugehen, daß eine Änderung nur die Gemeinde Amt Neuhaus betreffen würde. Ganz abgesehen davon, daß eine erneute Rückkehr nach Mecklenburg-Vorpommern für die Gemeinde Amt Neuhaus aktuell wohl nicht zur Debatte steht.
Ungeachtet dessen macht diese Problematik aber deutlich, daß wir sehr genau unterscheiden müssen ob wir von der benachbarten Gemeinde Amt Neuhaus oder den beiden zur
Stadt Bleckedegehörenden Ortschaften sprechen oder ob wir vielleicht sogar beides meinen.
Gruß,
THW Kiel